Hygienekonzept der Lehrstellenrallye am 02.09.2021
Es gelten die aktuellen Erlasse und Verordnungen der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Anzeichen von Krankheitssymptomen
Teilnehmer*innen mit Krankheitssymptomen wie z.B. erhöhter Temperatur, Husten, Fieber, Gliederschmerzen, Geschmacksverlust, Durchfall etc. oder einem positiven Testergebnis sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Maskenpflicht
Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Mund-Nasen-Maske. Diese ist insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen sowie bei den an der Lehrstellenrallye teilnehmenden Unternehmen zu tragen.
Abstand halten
Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen und Gruppen einzuhalten.
Hygiene
Im Bereich der Unternehmen werden Desinfektionsmittelspender durch die Unternehmen zur Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer*innen werden geben, sich beim Ein- und Austritt die Hände zu desinfizieren.
Testpflicht an Schulen
Schüler*innen sind von der besonderen Testpflicht ausgenommen, da sie in den Schulen in ausreichender Taktung getestet werden. Sollten Schüler*innen von der Testpflicht an der Schule befreit sein oder diese nicht wahrgenommen haben, ist dies den Unternehmen vorab mitzuteilen.
Hygienevorschriften in Unternehmen
Jedes teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich zur Durchsetzung und Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften. Firmeninterne und darüber hinaus gehende Hygienevorschriften, z.B. schriftliche Nachweise für die durchgeführte Testung, sind rechtzeitig vor Beginn dem Team der Lehrstellenrallye bekannt zu geben.
Kontaktdatensammlung
Die Unternehmen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Kontaktdatenerfassung halten. Die Schüler*innen sind dazu verpflichtet, die Kontakterfassung durch ihre Datenabgabe zu ermöglichen.